Den Frauenförderpunkt erhält jede Frau, ausschlaggebend ist das Vereidigungsdatum. 
Ab dem Vereidigungsdatum (Tag der Eidesablegung) bleibt der Frauenförderpunkt 5 Jahre in der Wertung.

Sollte diese Frau aber in der Folge Wettbewerbspunkte erzielt haben, 
verlängert sich die Dauer der Wertung um diejenige Zeit, 
bis zu dem auch der Punkt dieses Wettbewerbserfolges verfallen würde.
 
Z.B. Frau X legt am 12.01.2026 den Eid ab. Der Frauenförderpunkt würde dann am 12.01.2031 verfallen. 
Erzielt Frau X aber Wettbewerbspunkte (z.B. Jurydatum des Wettbewerbes 18.12.2030 – Wettbewerbspunkte würden 3 Jahre später verfallen), 
verlängert sich auch der Frauenförderpunkt und würde erst am 18.12.2033 verfallen. 
Dies gilt für alle darauffolgenden Erzielung von Wettbewerbspunkten.
 
Z.B. Frau X legt am 12.01.2026 den Eid ab. 
Der Frauenförderpunkt würde dann am 12.01.2031 verfallen. 
Erzielt Frau X aber Wettbewerbspunkte (z.B. Jurydatum des Wettbewerbes 01.05.2031), 
kann das Jurydatum und die Dauer von 3 Jahren nicht ausschlaggebend sein, 
denn dann würde der Frauenförderpunkt am 01.05.2034 verfallen. 
Der Frauenförderpunkt muss aber auf alle Fälle 5 Jahre in der Wertung bleiben, 
das heißt der Frauenförderpunkt würde am 12.01.2036 verfallen.
 
Ist der Frauenförderpunkt schon vor Inkrafttreten der neuen Kriterien, z.B. am 01.04.2022 verfallen, 
ist dieser verfallen und wird auch durch Wettbewerbspunkte nicht mehr aktiviert.
