oft auch als Parifizierung bezeichnet, ist ein Gutachten im österreichischen Wohnungseigentumsrecht, das das
Verhältnis der einzelnen Eigentumsanteile innerhalb eines Gebäudes bestimmt.
Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie
für das Stimmrecht der Miteigentümer und ist für die Begründung von Wohnungseigentum
notwendig.
Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche ermittelt und durch Zu- oder Abschläge an die
individuellen
Wermerkmale der einzelnen Wohnungen (z.B. Lage, Balkon) angepasst.
Was ist ein Nutzwertgutachten bzw. eine Parifizierung?
Bestimmung der Eigentumsverhältnisse:
Die Parifizierung legt fest, wie sich ein Gebäude in seine einzelnen Eigentumsobjekte
(Wohnungen,
Geschäftsräumlichkeiten) aufteilt.
Wie wird der Nutzwert berechnet?
Berechnung der Anteile:
Sie berechnet das Verhältnis der Größe einer einzelnen Wohnung zur Gesamtgröße des Objekts.
Diese
Anteile werden als "Mindestanteile" im Grundbuch eingetragen.
Grundlage für Kosten und Stimmrechte:
Auf Basis der Nutzwertanteile wird festgelegt, wer wie viele Betriebskosten und
Instandhaltungsbeiträge zahlen muss und wie viele Stimmrechte die einzelnen Eigentümer bei
Eigentümerversammlungen haben.
Basis für Wohnungseigentumsverträge:
Die Parifizierung ist die Grundlage für die Wohnungseigentumsverträge, die alle Eigentümer
unterzeichnen müssen.
1. Ermittlung der Nutzfläche:
Der erste Schritt ist die Ermittlung der Nutzfläche, die die gesamte Bodenfläche der Wohnung
abzüglich Wandstärken und ähnlichem umfasst.
2. Bewertung von Zu- und Abschlägen:
Anschließend werden die Nutzfläche und der sogenannte "Richtnutzwert" (ein fester Wert für
die
Wohnung) durch Zu- oder Abschläge angepasst.
3. Berücksichtigung wertrelevanter Faktoren:
Werterhöhend: Lage im Haus (mittlere Geschosse), Balkone, Terrassen, Grünflächen.
Wertmindernd: Erdgeschosswohnungen, ungünstige Lage (z.B. Nordlage), schlechte
Grundrissgestaltung.
4. Professionelle Erstellung:
Die Erstellung eines Nutzwertgutachtens erfolgt durch einen befugten Ingenieurkonsulenten
für Vermessungswesen (Zivilgeometer) und einen Sachverständigen für Hochbau.
Wann wird eine Nutzwertberechnung benötigt?
Begründung von Wohnungseigentum:
Die Parifizierung ist notwendig, wenn ein Gebäude in einzelne Eigentumsobjekte aufgeteilt
und diese als Wohnungseigentum begründet werden sollen.
Analyse bestehender Immobilien:
Sie kann zur Analyse der Verteilung von Kosten und Stimmrechten in einer bestehenden
Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden.
@endsection